JA

Klimaneutrale Bundesverwaltung-Jetzt Noch Für ein netto-null-ziel zu tun ist

por Thilo zelt, Annika Zawadzki, Alexander Türpitz, Ferdinand Gens e Isabel Bommes Fernández
Artigo

Die BundesGierung Hat Sich Gemäß §15 des Bundes-KlimaSchutzgesetzes (KSG) von 2019 Eine „Klimaneutrale Bundesverwaltung“ BIS 2030 Zum Ziel Gesetzt. Angesichts der Akuten Klimakatastrophe und der Vorbildrolle der Öffentlichen Hand Sollte Dieses Ziel Zielgig AUF Netto-Null-EMISSIONEN BIS 2030 Angehoben Werden. Die Ziele Soln Außerdem für Alle Bundesbehörden und Bundeseignen Gesellschaften Gelten und mit individuellen Reduçõespfaden für Alle Organizationen Untersetzt Werden. Organizações de matrizesespezifischen Reduções Programa Solnn Zudem Deutlich Stärker Zentral Koordiniert, Kontrolliert und Unterstützt Werden, Damit Eine Zeitnahe und Nachhaltige Umsetzung Auch Auch Telchlich Gelingt. LINK ZUM KURZPAPIER

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